Der Tourismussektor auf Sizilien verzeichnet ein stetiges Wachstum, und die Umwandlung einer Immobilie in eine Ferienwohnung oder ein Bed & Breakfast stellt heute eine der rentabelsten Anlageformen dar. Wenn man jedoch einen Beherbergungsbetrieb innerhalb einer Eigentumswohnanlage (Condominio) eröffnet, sind Zweifel und Reibereien mit den anderen Eigentümern an der Tagesordnung.
Wir von Domus Sicilia Immobiliare begleiten täglich Eigentümer und Investoren: Hier erfahren Sie, was Gesetzgebung und Rechtsprechung dazu festlegen.
1. Das Grundprinzip: Die Freiheit der Zweckbestimmung
Vorbehaltlich spezifischer Einschränkungen hat jeder Eigentümer das Recht, seine Wohnung nach Belieben zu nutzen, einschließlich der Tätigkeit als Privatzimmervermieter oder nicht-unternehmerisches B&B (Bed & Breakfast).
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Keine Genehmigung der Eigentümerversammlung: Für die Eröffnung einer Ferienwohnung oder eines B&B ist keine Erlaubnis der Wohnungseigentümerversammlung erforderlich. Die Tätigkeit fällt unter das normale Nutzungsrecht des Privateigentums.
2. Die „Macht“ der Eigentumswohnungsordnung
Obwohl die Versammlung die Tätigkeit nicht mit Mehrheit verbieten kann, gibt es eine grundlegende Ausnahme in Bezug auf die Art der Hausordnung:
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Die vertragliche Hausordnung (Regolamento contrattuale): Wenn das Gebäude über eine vertragliche Hausordnung verfügt (d. h. von dem ursprünglichen Alleinerbauers erstellt und von allen Eigentümern in den jeweiligen Kaufverträgen akzeptiert wurde), die eine ausdrückliche Klausel enthält, die die Nutzung der Wohnungen als Pensionen, Hotels oder Fremdenzimmer verbietet, kann die Tätigkeit nicht aufgenommen werden.
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Die Grenzen von Mehrheitsordnungen: Eine normale Hausordnung, die mit Stimmenmehrheit von der Versammlung genehmigt wurde, kann die Nutzung des Privateigentums durch ein Verbot von B&B-Anlagen nicht einschränken, es sei denn, es liegt die Einstimmigkeit aller Eigentümer vor.
3. Die rechtlichen Grenzen: Achtung bei „Lärm“ und Anstand
Auch bei fehlenden Verboten in der Hausordnung muss derjenige, der eine Ferienwohnung eröffnet, die Regeln des normalen Zusammenlebens strikt einhalten:
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Störung der Nachtruhe: Das kontinuierliche Kommen und Gehen von Touristen, spätabends über die Treppen gezogene Koffer, häufige Partys oder Lärm können den Tatbestand der Störung der öffentlichen Ruhe erfüllen, wenn sie dem gesamten Gebäude Schaden zufügen.
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Nutzung der Gemeinschaftsflächen: Der gelegentliche Gast hat dieselben Rechte wie der Eigentümer, Treppen, Aufzug und Eingangsbereich zu nutzen, darf diese jedoch nicht missbrauchen, indem er Unannehmlichkeiten verursacht oder Gemeinschaftsflächen mit ungeeignetem Müll belegt.
Denken Sie darüber nach, in eine Renditeimmobilie zu investieren, oder möchten Sie die Konformität einer Wohnung für die Eröffnung einer Ferienwohnung überprüfen? Besuchen Sie uns in den Büros von Domus Sicilia Immobiliare: Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der richtigen Wahl.
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