Das Zusammenleben in einer Eigentumswohnung birgt oft Spannungen, und der Zankapfel Nummer eins ist fast immer derselbe: störender Lärm. Ob es sich um schwere Absätze handelt, die von der oberen Etage hallen, laute Musik, endlose Renovierungen oder den Hund, der den ganzen Tag bellt – die häusliche Ruhe ist ein Gut, das ebenso kostenswert wie schwer zu schützen ist.
Wir bei Domus Sicilia Immobiliare wissen sehr gut, wie stark die Wohnruhe den Wert und die Freude am Leben in einem Zuhause beeinflusst. Aus diesem Grund haben wir einen praktischen Leitfaden vorbereitet, um sich durch Hausordnungen, das Zivilgesetzbuch und den gesunden Menschenverstand zu navigieren.
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Was das Gesetz regelt (Zivil- und Strafgesetzbuch) Noch vor der internen Hausordnung gibt es allgemeine Regeln, die für alle gelten: Artikel 844 des Zivilgesetzbuches: Legt die Grundgrenze der „normalen Zumutbarkeit“ fest. Lärm darf nicht völlig verboten werden, darf aber die Schwelle nicht überschreiten, die der Durchschnittsvermieter oder -bewohner in dieser Umgebung tolerieren kann. Ein Richter bewertet jeden Fall einzeln und berücksichtigt dabei auch den Ort (in einer touristischen oder zentralen Gegend wird beispielsweise etwas mehr Lärm toleriert als in einem isolierten Wohngebiet). Die Artikel 650 und 659 des Strafgesetzbuches: Greifen in schwerwiegenden Fällen ein und stellen die Störung der Beschäftigungen oder der Ruhe von Personen unter Strafe. Wenn ein Lärm eine Vielzahl von Personen (und nicht nur den direkten Nachbarn) belästigt, riskiert man sogar eine strafrechtliche Sanktion.
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Die Hausordnung: Interne Regeln Jede Eigentumswohnung hat ihre eigene Hausordnung (oft vertraglich geregelt, den Kaufverträgen beigefügt). Dieses Dokument kann strenger sein als das allgemeine Gesetz, darf aber niemals milder sein. Die häufigsten Klauseln betreffen: Die Ruhezeiten: Normalerweise sind diese von 14:00 bis 16:00 Uhr und von 22:00 bis 08:00 Uhr am nächsten Morgen vorgesehen. Während dieser Zeiten ist es strengstens verboten, störenden Lärm zu verursachen (Waschmaschinen, Staubsauger, das Verschieben von Möbeln). Renovierungsarbeiten: Die Vorschriften legen fest, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten Bohrer oder Abrisshämmer eingesetzt werden dürfen (normalerweise nur an Werktagen, unter Ausschluss von Feiertagen und Samstagnachmittagen). Haustiere: Die Hausordnung kann das Halten von Haustieren zu Hause in keiner Weise verbieten (dank der Reform des Wohnungseigentumsrechts), aber sie kann schlechte Haltung sanktionieren, wenn sie kontinuierlichen und unbegründeten Lärm verursachen (z. B. nächtliches Bellen).
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Wie man sich bei Nachbarschaftsstreitigkeiten verhält? Wenn die Situation unhaltbar wird, ist es wichtig, schrittweise vorzugehen, um die nachbarschaftlichen Beziehungen nicht dauerhaft zu belasten: Der direkte Dialog: Oft ist sich der Nachbar der verursachten Störung gar nicht bewusst. Ein ziviles und friedliches Gespräch löst 80 % der Probleme. Die schriftliche Meldung (Verwaltung): Wenn der Dialog scheitert, kann eine formelle Mitteilung an die Hausverwaltung gesendet werden, damit diese den undisziplinierten Bewohner an die Einhaltung der Regeln erinnert. Mediation und rechtliche Schritte: In extremen Fällen ist vor der Anrufung eines Gerichts die zivile Mediation obligatorisch. Es ist ratsam, objektive Beweise zu sammeln (Schallpegelmessungen, Aussagen anderer Miteigentümer). Benötigen Sie Ratschläge zur Verwaltung Ihrer Eigentumswohnung oder suchen Sie ein neues Zuhause, in dem Ruhe herrscht? Kommen Sie in den Büros von Domus Sicilia Immobiliare vorbei: Unsere Erfahrung steht Ihnen gerne zur Verfügung.
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