Bei Domus Sicilia Immobiliare sind wir fest davon überzeugt, dass hinter jedem Vertrag in erster Linie Menschen stehen. Häufig haben wir mit sensiblen Situationen zu tun, in denen ein Kunde aus gesundheitlichen Gründen, wegen eingeschränkter Mobilität oder unaufschiebbarer Verpflichtungen nicht persönlich vor dem Notar erscheinen kann, um eine Urkunde zu unterzeichnen.
Wenn man mit dieser Möglichkeit konfrontiert wird, ist die Sorge natürlich: „Stoppt das Projekt? Müssen wir auf den Verkauf oder Kauf verzichten?“ Die Antwort lautet beruhigenderweise nein. Das italienische Recht sieht präzise Instrumente vor, um sicherzustellen, dass das Recht auf Kauf und Verkauf nicht behindert wird.
Hier ist, wie wir diese Situationen gemeinsam bewältigen und dabei ein Höchstmaß an Schutz und Sicherheit gewährleisten können.
1. Die Vollmacht (Procura): Sicher delegieren
Die häufigste Lösung ist die Erteilung einer Vollmacht. Hierbei handelt es sich um eine öffentliche Urkunde (oder eine beglaubigte privatschriftliche Erklärung), mit der die betroffene Person (der Vollmachtgeber) einer Person ihres Vertrauens (dem Bevollmächtigten) die Befugnis überträgt, in ihrem Namen und auf ihre Rechnung die Urkunde zu unterzeichnen.
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Generalvollmacht (Procura Generale): Überträgt dem Bevollmächtigten die Befugnis, alle Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu verwalten.
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Spezialvollmacht (Procura Speciale): Diese verwenden wir im Immobilienbereich am häufigsten. Sie ist ausschließlich auf den Kauf- oder Verkaufsvertrag einer bestimmten Immobilie beschränkt.
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Der Vorteil: Der Bevollmächtigte kümmert sich um den gesamten Prozess im Namen des Eigentümers, der die volle Kontrolle über die endgültige Entscheidung behält.
2. Vorübergehende oder physische Behinderung
Was passiert, wenn die Person klar und bei Bewusstsein ist, aber körperlich nicht unterschreiben kann (z. B. aufgrund einer körperlichen Behinderung oder eines vorübergehenden Krankenhausaufenthalts)?
In solchen Fällen kann auf die Hinzuziehung von Zeugen oder auf bestimmte, im Notarrecht vorgesehene Verfahren zurückgegriffen werden, die es dem Notar ermöglichen, den Willen der Partei auch bei einem vorübergehenden Hindernis einzuholen. Der Notar prüft und bescheinigt als Amtsträger die Geschäftsfähigkeit und den Willen und garantiert so die absolute Ordnungsmäßigkeit des Vorgangs.
3. Die Unterstützung unserer Agentur
Bei Domus Sicilia Immobiliare lassen wir Sie auf diesem bürokratischen Weg nicht allein. Unsere Aufgabe ist es, als Brücke zu fungieren:
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Koordination mit dem Notar: Wir kümmern uns um die Kommunikation mit dem Notariat, um die unkomplizierteste und sicherste rechtliche Lösung für Ihren konkreten Fall zu finden.
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Hausbesuch: Falls erforderlich, setzen wir uns dafür ein, dass der Notar die nicht mobile Person zu Hause aufsuchen kann, um den Moment der Unterschrift so entspannt wie möglich zu gestalten.
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Transparenz: Wir erklären jeden Schritt auf einfache Weise und vermeiden Fachbegriffe, die Verwirrung oder Ängste erzeugen könnten.
Unsere Philosophie: Das Haus ist ein Recht, Technologie und Gesetz stehen uns zur Verfügung
Lassen Sie sich Ihre Lebenspläne nicht durch eine vorübergehende Schwierigkeit blockieren. Ob es sich um eine Investition oder den Wunsch nach einem Umzug handelt, jedes Hindernis hat eine rechtliche Lösung, die Sie und Ihre Interessen schützt.
Wenn Sie sich in einer besonderen Situation befinden oder Zweifel haben, wie Sie vorgehen sollen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen zuzuhören und gemeinsam den besten Weg zu finden, um Ihre Ziele zu erreichen.
Domus Sicilia Immobiliare: Menschen im Mittelpunkt, konkrete Lösungen.
Benötigen Sie eine persönliche Beratung zu Ihrer Immobiliensituation? Besuchen Sie uns im Büro oder kontaktieren Sie uns über unsere Social-Media-Kanäle für ein zwangloses Gespräch.
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