Der Kauf einer Immobilie in Italien für Personen, die im Ausland leben und arbeiten, ist nicht nur eine wirtschaftliche Investition, sondern oft auch eine Rückkehr zu den eigenen Wurzeln. Es gibt jedoch bürokratische und steuerliche Details, die man kennen sollte, um Fehler zu vermeiden.
1. Steuervergünstigungen „Prima Casa“ für AIRE-Mitglieder Dies ist die wichtigste Nachricht: Italienische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland können die Steuervergünstigungen für den Ersterwerb („Prima Casa“) in Anspruch nehmen, auch wenn sie ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde haben, in der sie kaufen.
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Der Vorteil: Die Grunderwerbsteuer (Imposta di Registro) sinkt auf 2 % (statt 9 %), und die Hypotheken- sowie Katastersteuern sind auf jeweils 50 Euro festgesetzt.
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Die Voraussetzung: Der Käufer muss italienischer Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland sein (registriert im AIRE-Register), und die Immobilie muss seine „erste Immobilie“ auf italienischem Staatsgebiet sein.
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Keine Residenzpflicht: Im Gegensatz zu Personen mit Wohnsitz in Italien müssen AIRE-Mitglieder ihren Wohnsitz nicht innerhalb von 18 Monaten in die Immobilie verlegen.
2. Die Problematik von IMU und TARI Hier ist Vorsicht geboten, da sich die Regeln in den letzten Jahren häufig geändert haben.
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Befreiungen: Derzeit gibt es keine automatische vollständige Befreiung für im Ausland Ansässige. Für Rentner, die unter ein internationales Abkommen mit Italien fallen, ist jedoch eine Ermäßigung der IMU um 50 % und der TARI (Abfallgebühr) um zwei Drittel vorgesehen.
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Zweitwohnsitz: Für Nicht-Rentner wird die Immobilie für die jährlichen lokalen Steuern im Allgemeinen als „Zweitwohnsitz“ eingestuft.
3. Hypotheken für Nicht-Ansässige Es ist möglich, in Italien eine Hypothek aufzunehmen, während man im Ausland arbeitet, erfordert jedoch etwas mehr Aufwand.
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Währung: Italienische Banken bevorzugen Kreditnehmer mit Euro-Einkommen. Bei Einkommen in Dollar, Pfund oder anderen Währungen kann das Verfahren aufgrund des Wechselkursrisikos komplexer sein.
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LTV (Beleihungsauslauf): Banken finanzieren oft einen geringeren Prozentsatz des Immobilienwerts (etwa 50-60 %) im Vergleich zu Personen mit Wohnsitz in Italien.
4. Spezialvollmacht: Kauf aus der Ferne Es ist nicht immer möglich, für Besichtigungen oder den Notartermin nach Italien zu reisen.
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Vorgehensweise: Sie können einer Vertrauensperson in Italien (oder Ihrem Immobilienberater) eine Spezialvollmacht (Procura Speciale) erteilen. Diese muss beim italienischen Konsulat im Wohnsitzland oder bei einem ausländischen Notar (in diesem Fall ist eine Apostille erforderlich) erstellt werden.
Der Mehrwert von Domus Sicilia Wir wissen, dass für Menschen, die tausende Kilometer entfernt leben, Vertrauen alles ist. „Wir von Domus Sicilia bieten einen speziellen 'Property Finder'-Service für im Ausland Lebende an. Wir kümmern uns nicht nur um die Suche nach dem perfekten Haus oder Grundstück, sondern koordinieren den gesamten bürokratischen Prozess – von der Prüfung der baurechtlichen Konformität bis hin zur Unterzeichnung des Kaufvertrags, auch per Vollmacht.
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