Treppenhausreinigung: Wer muss zahlen? Der definitive Leitfaden für Eigentümer und Mieter

Pubblicato il 15 aprile 2026 alle ore 11:43

In einem Mehrfamilienhaus ist die Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftsbereiche für das Erscheinungsbild und die Hygiene unerlässlich. Wenn eine Wohnung vermietet ist, stellt sich jedoch oft die Frage: Wer kommt für diesen Service auf? Der Eigentümer (Vermieter) oder der Mieter (Besitzer)?

Wir von Domus Sicilia haben diesen kurzen Leitfaden erstellt, um Klarheit zu schaffen und Missverständnisse zwischen den Parteien zu vermeiden.

1. Die allgemeine Regel: Ordentliche Kosten

Nach italienischem Recht (Art. 9 des Gesetzes 392/78) und den gängigen Mietverträgen ist die Aufteilung sehr einfach:

  • Dem Mieter obliegt die Zahlung der Kosten für die ordentliche Reinigung. Dies umfasst die Vergütung für das beauftragte Reinigungsunternehmen oder die Reinigungskraft.

  • Dem Eigentümer obliegen hingegen die außerordentlichen Kosten (wie das Streichen der Treppenhauswände oder der komplette Austausch beschädigter Marmorstufen).

2. Über die Reinigung hinaus: Strom und Wartung

Neben der Schmutzbeseitigung fallen weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Treppenhaus an:

  • Strom: Der Stromverbrauch für die Treppenhausbeleuchtung geht zu Lasten des Mieters, da er den Service täglich nutzt.

  • Aufzugswartung: Die Kosten für den laufenden Betrieb und den Betriebsstrom trägt der Mieter, während der Austausch von Motoren oder Kabeln (außerordentliche Wartung) Sache des Eigentümers ist.

3. Dürfen die Bewohner das Treppenhaus selbst reinigen?

Um Kosten zu sparen, entscheiden sich Bewohner manchmal dazu, die Reinigungsarbeiten im Wechsel selbst zu übernehmen. Aber Vorsicht:

  • Die Eigentümerversammlung kann niemanden dazu verpflichten, das Treppenhaus physisch selbst zu reinigen.

  • Wenn ein Mieter sich weigert, seinen Putzdienst zu leisten, kann der Eigentümer ihn nicht dazu zwingen. In diesem Fall muss der Service anderweitig (meist durch eine externe Firma) sichergestellt werden, wobei die Kosten auf den Mieter zurückfallen.

4. Was passiert bei Nichtzahlung?

Wenn der Mieter die Nebenkosten für die Treppenhausreinigung nicht zahlt:

  • Die Eigentümergemeinschaft (Condominio) wird sich immer an den Eigentümer wenden (da dieser der einzige rechtlich Verantwortliche gegenüber der Gemeinschaft ist).

  • Der Eigentümer hat dann das Recht, die Rückerstattung vom Mieter zu fordern. Übersteigt die Schuld aus den Nebenkosten den Betrag von zwei Monatsmieten, kann der Eigentümer sogar die Auflösung des Mietvertrags verlangen.

Der Rat von Domus Sicilia: Achten Sie beim Unterzeichnen eines Mietvertrags darauf, dass die Kostenaufteilung von Anfang an klar geregelt ist. Eine gute Verwaltung der Nebenkosten ist das Geheimnis für ein harmonisches und dauerhaftes Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter.

Müde von Diskussionen in der Hausgemeinschaft? Wenn Ihnen die Verwaltung von Gemeinschaftsräumen zu viel Stress bereitet und Sie von absoluter Unabhängigkeit träumen, ist es vielleicht an der Zeit, über den Kauf eines Einfamilienhauses nachzudenken. Mit Domus Sicilia ist es einfacher als Sie denken, eine Immobilie ohne Nebenkosten und mit großzügigen Privatbereichen zu finden.

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