In der Immobilienwelt ist der 1. September 1967 ein entscheidendes Datum. An diesem Tag trat das sogenannte „Brückengesetz“ (Legge Ponte, Gesetz 765/67) in Kraft. Aber warum wird bei Immobilienverkäufen so viel darüber gesprochen? Und warum riskieren viele Eigentümer Kopf und Kragen, wenn sie blind auf diese Bezeichnung vertrauen?
Was geschah im Jahr 1967?
Vor diesem Gesetz galt die Verpflichtung, eine „Baugenehmigung“ (Licenza Edilizia) einzuholen, nur für Gebäude innerhalb von bebauften Ortskernen oder in Gebieten, die in den Bebauungsplänen vorgesehen waren. Mit dem Brückengesetz wurde diese Pflicht auf das gesamte Gemeindegebiet ausgeweitet, einschließlich ländlicher Gebiete und damals isolierter Außenbezirke.
Der Irrglaube: „Es ist Ante '67, also brauche ich keine Genehmigung“
Viele glauben, dass es für den Verkauf eines vor 1967 erbauten Hauses ausreicht, dies vor dem Notar zu erklären, um alle Probleme zu lösen. Das ist nicht korrekt.
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Die Verkehrsfähigkeit (Der Notar): Es stimmt, dass ein Kaufvertrag nach italienischem Recht gültig ist, wenn der Verkäufer (unter strafrechtlicher Verantwortung) erklärt, dass der Bau der Immobilie vor dem 01.09.1967 begonnen hat. Dies macht den Akt „legal“, d. h. das Haus darf verkauft werden.
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Die Rechtmäßigkeit (Die Gemeinde): Die Erklärung beim Notar macht die Immobilie in den Augen der Gemeinde jedoch nicht automatisch „ordnungsgemäß“. Wenn sich das Haus in einem Ortskern befand, in dem bereits seit 1942 (oder früher, je nach lokalen Vorschriften) eine Genehmigungspflicht bestand und diese Genehmigung fehlt, bleibt die Immobilie ein Schwarzbau (Abuso edilizio). Es drohen Abrissverfügungen oder die Ablehnung von Renovierungsvorhaben.
Warum braucht man auch bei alten Häusern einen Techniker?
Um heute eine Hypothek (Mutuo) zu erhalten oder staatliche Steuerboni zu nutzen, verlangen Banken und der Staat den Nachweis des rechtmäßigen Zustands (Stato Legittimo). Das Wort des Verkäufers reicht nicht mehr aus. Man muss beweisen, dass das Haus ursprünglich so errichtet wurde, und zwar mittels:
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Historischer Katasterkarten.
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Historischer Luftaufnahmen (in Sizilien besonders wichtig für Landhäuser).
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Erstaufnahmen der Katasterpläne.
Der Rat von Domus Sicilia Immobiliare
Wenn Sie ein schönes Einfamilienhaus oder ein Rustico in Sizilien kaufen, das als „Ante '67“ beworben wird, geben Sie sich nicht mit der bloßen Erklärung im Kaufvertrag zufrieden. Verlangen Sie immer einen integrierten technischen Bericht (Relazione Tecnica Integrata).
Nach dem Notartermin festzustellen, dass ein Zimmer, eine Veranda oder das ganze Haus nicht ordnungsgemäß gemeldet sind, kann Ihren Traum in einen bürokratischen Albtraum verwandeln.
Möchten Sie eine ältere Immobilie mit maximaler Sicherheit kaufen oder verkaufen? Das Team von Domus Sicilia Immobiliare arbeitet mit den besten Technikern zusammen, um Ihnen eine Abwicklung ohne böse Überraschungen zu garantieren.
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